Beratung
Vertragsprüfung
Leasingverträge sind wegen ihrer vielfältigen steuerlichen und handelsrechtlichen Faktoren vergleichsweise komplex. Dies spiegelt sich insbesondere in den AGB und Zusatzvereinbarungen wider. Aber was ist wirklich wichtig?
Die Frage, ob und welche Verträge wirtschaftlich sinnvoll sind, lässt sich nur vor dem Abschluss prüfen.
Es sollte insbesondere frühzeitig geklärt werden, wie der Leasingpartner mit Preisbestandteilen umgeht: Gibt es ein Ankaufsrecht – oder nur ein Andienungsrecht? Was bedeutet Mehrerlösbeteiligung? Wie werden Zinskonditionen im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und späterer Inmietsetzung gehandhabt? Was bedeutet eine Schlusszahlung für den Eigentumserwerb am Objekt?
Bei diesen Fragen geht es um mehr als die reine Berechnung der Leasingrate! Und erst, wenn alle Fragen zu einem Finanzierungsvertrag beantwortet sind, kann „abgerechnet“ und entschieden werden, welches Angebot der Leasingfinanzierung wirtschaftlich und welche Vertragsstruktur sinnvoll ist. Nutzen Sie unsere Leasing-Beratung.
Beratung bei Operate Leases
Die Bilanzierung von Leasingfinanzierungen, unter Berücksichtigung internationaler Bilanzierungsvorschriften (Operate Leases insbesondere nach US-GAAP und IAS/IFRS), unterliegt ganz besonderen Anforderungen. Hier reicht die Prüfung nach den gängigen deutschen Kriterien nicht aus. Das Einhalten des Barwerttest und Vermeiden einer günstigen Kaufoptionen sind hier nur zwei zusätzliche Bestandteile.
Im Maschinenbereich bilden derzeit noch die IAS 17 und FAS 13 die erweitere Grundlage – bei Immobilien kommen zur Prüfung der direkten Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums noch die IAS 27/SIC 12 bzw. FIN46 hinzu, also die Frage: „Wer konsolidiert eine Zweckgesellschaft?“ Seit 2019 ist auf der Ebene der IFRS-Standards der IFRS 16 unter anderem durch die IAS 17 abgelöst; hierdurch ist die Prüfung von Leasingverhältnissen allerdings nicht weniger komplex – im Gegenteil.
Nun ist entscheidend, von Beginn an mit den richtigen Finanziers zu sprechen und die leistungsfähigen Kandidaten zu identifizieren. Dabei hilft Ihnen unsere Leasing-Beratung.
Auslaufende Verträge
Sind Leasingverträge erst einmal angelaufen, gibt es im Normalfall nur noch Handlungsbedarf, wenn der Vertrag beendet ist und der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut weiter nutzen oder in sein Eigentum übernehmen möchte.
Sofern die Übernahme oder Weiternutzung nicht schon zu Vertragsbeginn eindeutig, mit Zahlen unterlegt und fest vereinbart wurde, ergibt sich am Ende noch einmal Raum für Diskussionen. Dabei laufen die Interessen zwischen den Vertragspartnern natürlich auseinander. Aber es gibt nicht nur schwarz/weiß-Lösungen, sondern auch attraktive Schattierungen… Wir sagen, welche! Wir kennen sie!
Leasingrechner
Es gibt viele Gründe, warum eine 100 Prozent richtige Zinsberechnung von Finanzierungen oder Leasingraten benötigt wird – in Angebotsphasen und bei laufenden Verträgen.
Wir rechnen für Sie – egal, ob Sie
- lineare, saisonale, degressive oder gebrochene Finanzierungsraten als Berechnungsgrundlage haben,
- Finanzierungen mit oder ohne Sonderzahlungen, Anzahlungen bzw. Eigenkapital aufgesetzt sind oder
- aktuelle Zins-/Tilgungspläne oder Restvaluten zu definierten Zeitpunkten des Vertrages benötigen.
Leasingfinanzierungen für Objekte im Ausland
In Zeiten zunehmender internationaler Verflechtungen findet nicht jede Investition auch in Deutschland ihren Standort.
Auch hier ist die Finanzierungslandschaft rollierend im Umbruch. Wer finanziert Maschinen, die in Osteuropa oder Südamerika zum Einsatz kommen? Wie müssen die Finanzierungsmodelle aufgesetzt werden?
Hier helfen nur spezialisierte Partner mit den entsprechenden Entscheidungskompetenzen und Umsetzungs-Knowhow im Bereich Leasingfinanzierung.
Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie!